So wirken sich Studentenjobs auf Steuern und Krankenkasse aus
Alle wichtigen Arten von Studentenjobs im Vergleich mit Auswirkung auf Steuern und Krankenversicherung
Der bekannteste Studentenjob ist der Minijob. Minijobs bieten sich optimal dafür an neben dem Studium etwas Geld zu verdienen und die Arbeitszeiten an die Vorlesungen anzupassen.
Für Unternehmen fallen bei dieser Anstellungsart keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Der monatliche Lohn als Minijobber beträgt 450 Euro, auf das Jahr gesehen liegt die Obergrenze bei 5400 Euro, die nicht überschritten werden darf, da ansonsten Steuern fällig werden.
Steuern: nein, außer bei Überschreitung der Obergrenze
Krankenkasse: keine Veränderungen
Werkstudententätigkeiten bieten die Möglichkeit das erlernte im Studium in der Praxis anzuwenden. Somit kann man das Studium mit praktischer Erfahrung kombinieren. Als Werkstudent/in darfst du während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche arbeiten und in den Semesterferien sogar 40 Stunden arbeiten und somit auf Vollzeit erweitern.
Wenn du als Werkstudent/in tätig bist und älter als 25 Jahre, ändern sich deine Versicherungsbedingungen, sodass du nicht mehr beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern mitversichert werden kannst. Stattdessen solltest du dich als Student/in selbst versichern und einen monatlichen Beitrag dafür zahlen. Die Höhe des Beitrages variiert von Krankenkasse zu Kassenkasse. Der Steuerfreibetrag liegt bei diesem Studentenjob bei 9.408€ pro Jahr.
Steuern: Steuerfreibetrag 9.408€ p.a.
Krankenkasse: unter 25 Jahre über die Eltern mitversichert, über 25 Jahre muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden
Saisonal bedingt werden in verschiedenen Branchen mehr Arbeitnehmer eingestellt, zum Beispiel im Sommer in der Gastronomie. Solche Studentenjobs eignen sich vor allem für die Semesterferien im Sommer, da in der Jahreszeit viele Studierende gesucht und eingestellt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt gesetzlich dann vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung spielt dabei keine Rolle. Diese Anstellungsart ist mit Ausnahme in der Rentenversicherung innerhalb einer geringfügig entlohnten Beschäftigung versicherungsfrei.
Steuern: Steuerfreibetrag 9.408€ p.a.
Krankenkasse: keine Veränderungen
Bei einem Studentenjob als Teilzeitkraft, kannst du deine Arbeitsstunden auf die Wochentage verteilen. Die Anzahl der Arbeitsstunden wird dabei von dem Arbeitgeber festgelegt, sodass die Anzahl an Wochentagen von Job zu Job variiert. Auch wenn die Stundenzahl pro Woche höher bei dieser Anstellungsart ist, ist es für Studierende trotzdem möglich neben dem Studium einer Teilzeitstelle nachzugehen. Dafür benötigt man allerdings Organisationstalent, um alles unter einen Hut bringen zu können.
Der Studentenstatus ermöglicht es dir, über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus (450 Euro-Jobs), weitestgehend kranken- pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei zu jobben. Überschreitest du jedoch die 20h Grenze pro Woche, ist es dir nicht mehr möglich familienversichert zu bleiben, sodass du dich selbst versichern musst. Studentische Teilzeitjobber haben zudem auch den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen), sowie bezahlten Urlaub (jährlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen).
Steuern: Steuerfreibetrag 9.408€ p.a.
Krankenkasse: bei über 20h/Woche muss man sich selbst versichern
Bei einer Anstellungsart als Praktikant/in unterscheidet man zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika. Ein freiwilliges Praktikum kann zum Beispiel während der Semesterferien absolviert werden, da sich die freie Zeit gut dafür eignet. Es hilft dabei sich zu orientieren und die freie Zeit gut zu überbrücken, sowie berufliche Erfahrungen zu sammeln. Die Bezahlung dieser Anstellungsart erfolgt nach dem Mindestlohngesetz, welches derzeit bei 9,35 pro Stunde liegt (Stand 2020). Allerdings gibt es dabei Ausnahmen für (freiwillige) Praktika zur Berufsorientierung, die höchstens drei Monate dauern und im Lehrplan der Ausbildung oder des Studiums vorgeschriebene Pflichtpraktika. Bei den Ausnahmen muss der Lohn mit dem Arbeitgeber verhandelt werden und hat keine gesetzlichen Vorgaben.
Das Versicherungsverhältnis dieser Anstellungsart hängt von der Form des Praktikums ab. Bei einem freiwilligen Praktikum hat der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge zu entrichten, da er als Hauptarbeitgeber gilt. Praktikanten dagegen, die studieren und ein Pflichtpraktikum absolvieren, sind über die Universität oder Hochschule versichert bzw. über die staatliche Krankenversicherung, die als Student abgeschlossen werden muss.
Steuern: Steuerfreibetrag 9.408€ p.a.
Krankenkasse: freiwilliges Praktikum wird mit dem Arbeitgeber verrechnet, Pflichtpraktikum entweder über die Hochschule oder die staatlich abgeschlossene Versicherung
Sandra Tissen
StudentJob bringt ambitionierte Studenten und Karrierestarter mit Top-Arbeitgebern in Deutschland und Europa zusammen. So können junge Talente während und nach dem Studium wertvolle Arbeitserfahrung sammeln.